Jede Buchung beruht auf meine nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Gültigkeit von Juni 2021.
§ 1 | Allgemeines
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Photographie und ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Der Vertrag kommt mit der vereinbarten Anzahlung des angebotenen Auftrages zustande. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen.
Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Photographie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Personen photographiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist.
Der Auftragnehmer wird sein bestes geben, alle Grundelemente zu photographieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials.
§ 2 | Nutzungsrechte
Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von eines USB-Sticks und/oder einer Onlinegalerie über.
§ 3 | Bezahlung
Mit Vertragsschluss wird in der Regel eine Anzahlung fällig. Die Restzahlung erfolgt spätestens bis zum Termin oder bei Abholung der Photos. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten,
oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.
Erst mit Eingang der Anzahlung beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Wird der Auftrag seitens des Auftraggebers storniert ist gleichwohl das volle Honorar an den Auftragnehmer zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer mindestens eine gleichwertige Hochzeit für den stornierten Termin vereinbaren kann. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist auf die Höhe des tatsächlichen Vermögensschadens des Auftragsnehmers beschränkt.
§4 | Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibungen auf www.BKphotoagraphie.de. Die enthaltenen Angaben sind bindend.
§ 5 | Pflichten
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Photographen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, ...). Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Photographieren erlaubt ist.
§ 6 | Haftungsausschluss
Die Haftung des Photographen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Schäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Ausführung stehen, haftet der Photograph für eigenes oder für Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf ihrer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Photographen beruhen.
§ 7 | Abschlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragsänderungen sowie alle an seinen sonstigen mit nach oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8 | Salvatorische Klause
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt zunächst diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbar langen Regelung so weit wie möglich entspricht. Sollte eine entsprechende Regelung nicht ersichtlich sein, so tritt an die Stelle der Regelungslücke die gesetzlichen Regelungen.
Zusatzvereinbarung zur Hochzeits- und Eventphotographie
Die Hochzeitsphotos von BKphotographie werden im Format JPG aufgenommen und gespeichert. Das Brautpaar erhält die Dateien im Originalformat und eine bearbeitete Auswahl im Format 20x30cm mit einer Auflösung von 300 dpi.
Das Brautpaar erwirbt, durch vollständige Bezahlung, das uneingeschränkte Recht an den erstellten Photos. Bei der Veröffentlichung auf Social-Media-Profilen wie Facebook, Instagram,… ist das Brautpaar auf die Beachtung der Rechte anderer Personen (Dritter) selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Lieferung der Bilder/Bilddateien erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Tagen, gerechnet ab dem Tag der Hochzeit.
Zur Auftragserfüllung besteht ein berechtigtes Interesse, dass alle an der Hochzeit beteiligten Personen im Rahmen der journalistischen Dokumentation photographiert werden und diese Bilder ebenfalls gespeichert und bearbeitet werden. Das Brautpaar weißt alle Gäste/Dienstleister etc. darauf hin, dass photographische Aufnahmen erstellt werden. Sollten Gäste/Dienstleister etc. nicht einverstanden sein, ist der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer zu informieren und die betreffenden Personen eindeutig zu kennzeichnen. Hierbei ist das Brautpaar auf die Beachtung der Rechte anderer Personen (Dritter) selbst verantwortlich und stellt BKphotographie von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Sollte Bjoern Kesting kurzfristig erkranken, wird er sich bemühen, für Ersatz zu sorgen, sofern ihm dies möglich ist. Sollte der schlimmste Fall eintreten und es ist nicht möglich einen Ersatz zu organisieren, wird dem Auftraggeber die Terminreservierungsgebühr erstattet. Eine Stornierung durch das Brautpaar ist bis 9 Monate vor dem Veranstaltungstermin möglich. Bei einer späteren Stornierung wird die Terminreservierungsgebühr einbehalten und das noch zu zahlende Honorar fällig.
Sie sind nicht verpflichtet, sich photographieren zu lassen.
Die Angaben zu Ihrer Anschrift sind notwendig für die Rechnungsstellung und Abwicklung der vereinbarten Zahlung, sowie – was den Namen anbetrifft – die Zuordnung der Aufnahmen zu einer Person. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen und verstanden.